Praxis für Logopädie | Mag. Andrea Bürger

Ablauf

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Wenn Sie einen Termin für eine logopädische Abklärung/ Diagnostik vereinbaren möchten, nehmen Sie telefonisch unter 0660/1090300 mit mir Kontakt auf.

Für die logopädische Abklärung ist ein Überweisungsschein von einem Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde) erforderlich. Diesen bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin mit.

Es ist empfehlenswert, vor Beginn der logopädischen Therapie eine HNO-fachärztliche Untersuchung sowie einen Hörtest durchführen zu lassen. Ein intaktes Hörvermögen ist Voraussetzung für den Spracherwerb bzw. die Sprachtherapie.

Beim ersten Termin (Diagnostik) lerne ich Sie bzw. Ihr Kind kennen und berate Sie anschließend bezüglich des weiteren Vorgehens (ist eine Therapie notwendig und wenn ja, in welchem Umfang). In weiterer Folge reserviere ich einen Therapieplatz für Sie bzw. Ihr Kind.

Die erfolgten Therapieeinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Ich arbeite als Wahltherapeutin – das heißt, Sie haben die Möglichkeit, um Kostenerstattung eines Teils der Behandlungskosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzusuchen. Dafür reichen Sie die ärztliche Überweisung gemeinsam mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.

1. Terminvereinbarung:

Kontaktieren Sie mich unter 0660/1090300, um einen Termin zu vereinbaren

2. Logopädische Diagnostik:

Ich nehme mir viel Zeit, um Sie bzw. Ihr Kind kennenzulernen und eine fundierte Diagnostik zu erstellen. Bei Kindern geschieht dies in einer entspannten Atmosphäre großteils im freien Spiel. Außerdem ist mir eine umfassende Beratung der Eltern bzw. Angehörigen sehr wichtig.

3. Logopädische Beratung und Therapie:

Auf Basis meiner logopädischen Expertise erstelle ich einen Therapieplan. Dabei beziehe ich Ihre individuellen Bedürfnisse bzw. die Ihres Kindes mit ein – so werden Lernprozesse und weitere Entwicklungsschritte optimal gefördert.